Bibliothekennachlässe Büchereien und Bibliotheken erhalten bei uns alle gemäß Buchpreisbindungsgesetz zulässigen Höchstnachlässe: - 5 % Nachlass für alle Bestellungen wissenschaftlicher Bibliotheken, die allen wissenschaftlich Interessierten zugänglich sind. - 10 % Nachlass für alle öffentlichen Bibliotheken (kommunale Büchereien, Schülerbüchereien, konfessionelle und Gemeindebibliotheken). - Unsere Nachlässe für die Auslandsbestellungen wissenschaftlicher Bibliotheken teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular.
Um Ihnen ein Bibliothekskonto einrichten zu können, benötigen wir von Ihrer Bibliothek bzw. Bücherei eine schriftliche Bestätigung, dass Sie nachlassberechtigt sind. Bitte verwenden Sie auch hierfür das nachfolgende E-Mail-Formular, damit wir Sie kontaktieren können.
Wir informieren Sie selbstverständlich gerne zuvor im persönlichen Gespräch über unseren Service für Bibliotheken.\",\"changedValue\":{}}}}"},{"cmsModuleType":"HTML","moduleType":"mod_html","modifiedAt":"2021-07-14 14:35:24","moduleId":49699,"content":"{\"attributes\":{\"html\":{\"typeDef\":{\"type\":\"pure-text\"},\"value\":\"